1. Mit dem schriftlichen Buchungsauftrag bietet der Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages an (Buchung). Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung von uns schriftlich bestätigt wird. Die Korrektur von Irrtümern, z. B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
2. Der Feriengast verpflichtet sich mit Unterzeichnung des Buchungsauftrages zur Anerkennung dieser Mietbedingungen.
3. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von 20 % des Mietpreises an uns zu leisten. Der Rest ist zahlbar spätestens 20 Tage vor Mietbeginn. Bei kurz- fristigen Buchungen, d. h. weniger als 30 Tage vor Anreise, ist der gesamte Mietpreis bei Buchung fällig. Erfolgen Zahlungen nicht fristgerecht, sind wir berechtigt vom Mietvertrag zurückzutreten. Hinsichtlich der Höhe des Schadenersatzes gelten die Vereinbarungen gem. Ziffer 9 entsprechend der Entschädigung beim Mietrücktritt.
4. Das Mietverhältnis umfasst das Objekt wie im Vertrag beschrieben oder mündlich mitgeteilt. Alle Ferienwohnungen sind vollständig möbliert, mit Besteck, Geschirr, Töpfen etc. Auf Wunsch kön- nen Wäschepakete gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt werden.
5. Die im Mietvertrag angegebene Personenzahl ist für den Mieter bindend.
6. Untervermietung ist grundsätzlich untersagt. Haustiere dürfen nur in Abstimmung mit dem Vermieter mit in die Wohnung genommen werden.
7. Die Hausordnung des betreffenden Mietobjektes ist Bestandteil dieses Vertrages und kann auf Anforderung übersandt werden. Eine Kopie der Hausordnung befindet sich in der Ferienwohnung. Der Kfz.-Stellplatz kann auf eigene Gefahr des Mieters genutzt werden.
8. Die eventuell vom Mieter mitgebrachten Fahrräder sind in dem dafür vorgesehenen Abstellraum abzustellen. Ein Abstellen der Fahrräder im Treppenhaus oder in der Wohnung kann leider nicht erlaubt werden, da die bestehenden Gemeinschaftsordnung des Hauses dies untersagt.
9. Bei Auszug ist die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen. Das Mietobjekt muss am Abreisetag bis um 10.00 Uhr übergeben und kann im Regelfall ab 15.00 Uhr belegt werden. Die Anreise erfolgt im Regelfall von 15.00 bis 18.00 Uhr. Bei verspäteter Anreise ist eine telefonische Absprache unbedingt notwendig. Für längere Wartezeiten nach Büroschluss der Verwalterin des Vermieters kann eine Gebühr bis zu 25,00 Euro erhoben werden, Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Vermieter. Die Schlüssel sind entsprechend der vorher getroffenen Absprache zurückzugeben. Bei Verlust wird ein Betrag von 75,00 Euro berechnet.
10. Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen. Ein Rücktritt oder die Umstellung des Vertrages auf einen anderen Mieter bedarf in jedem Falle der Schriftform. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts bzw. der Vertragsumstellung ist der Eingang der Mitteilung bei dem Vermieter. Die Rücktrittsgebühren betragen: - bis 31. Tage vor Reiseantritt 10 % des vereinbarten Mietpreises - 30 bis 21 Tage vor Reiseantritt 25 % des vereinbarten Mietpreises - 20 bis 11 Tage vor Reiseantritt 45 % des vereinbarten Mietpreises - 10 bis 0 Tage vor Reiseantritt 80 % des vereinbarten Mietpreises Kurzfristige Änderungen aus wichtigem Grund behalten wir uns vor. Es wird der Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung empfohlen. www.preiswerte-reiseversicherungen.de Hinweis auf die Beschwerdestelle und Schlichtungsstelle für Reiseversicherungen: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Telefon: 0800 3699000 und Fax: 0800 3699000, eMail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de und Internet: https://www.versicherungsombudsmann.de 11. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
12. Die Kurtaxe gem. gültiger Kurverordnung ist vom Mieter direkt bei unserer Verwaltung vor Ort für die gesamte Aufenthaltsdauer zu entrichten.
13. Haftung des Vermieters: Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störung in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird hiermit jedoch ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für Ereignisse bzw. Folgen höherer Gewalt. Der Vermieter haftet auch nicht für Straßen- und Bauarbeiten, die Er nicht selbst zu vertreten hat.
14. Gewährleistung: Wird die Ferienwohnung nicht in vertragsgemäßem Zustand angetroffen, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es unbeschadet der vorgegangenen Leistungspflicht des Vermieters Der Mitwirkung des Mieters. Deshalb ist der Mieter verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu einer Be- Hebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
15. Abweichungen von den Vereinbarungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform, ebenso eine etwaige Aufhebung dieser Schriftformklausel.
16. Die aktuelle Auflistung der Geschäftsbedingungen setzt alle bisherigen außer Kraft.
17. Gerichtsstand zur Vertragserfüllung ist Friedberg/Hessen. 1. Juli 2006
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